Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Geltungsbereich & Vorrang
- Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmenskunden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Verweisungen auf gesetzliche Vorschriften gelten für entsprechende nachvertragliche Regelungen auch nach Vertragsende.
II. Vertragsschluss & Angebotsdaten
- Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht als “verbindlich” oder “feste Offerte” bezeichnet. Technische Dokumentationen (Skizzen, Gewichtsangaben) sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich als “garantiert” gekennzeichnet.
- Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder bei unterlassenem Widerspruch durch Ausführung des Auftrags zustande.
- Eigentums- und Urheberrechte an Kostenangeboten, Zeichnungen und Mustern verbleiben bei uns. Dritte dürfen diese nur mit schriftlicher Zustimmung genutzt werden.
III. Preise & Zahlungsmodalitäten
- Preise verstehen sich EXW (Incoterms)/ ab Werk zzgl. Verpackung, Versand, Versicherung und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Bei Erstbestellungen ist der Kaufpreis vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen im Voraus in voller Höhe zu leisten. Die Lieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang auf unserem Konto.
- Zahlungsfrist für Bestandskunden: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum außer schriftlich anders vereinbart. Bei Überschreitung gilt:
– Verzugszinsen von 8 % über Basiszinssatz p.a.
– Recht zur Aussetzung weiterer Lieferungen
– Verrechnungsrecht mit Forderungen des Kunden - Der Rechnungsbetrag ist ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Jeglicher einseitiger Abzug von Skonto ohne entsprechende vertragliche Grundlage berechtigt uns zur sofortigen Forderung des abgezogenen Betrags.
- Ausnahmsweise kann ein Skontoabzug nur dann geltend gemacht werden, wenn dies in einem im Voraus geschlossenen, ausdrücklichen schriftlichen Einzelvergleich zwischen den Vertragsparteien besonders vereinbart wurde.
- Zahlungen gelten erst bei Wertstellung als geleistet.
IV. Lieferung & Terminüberwachung
- Lieferfristen beginnen frühestens mit Klärung aller technischen und kommerziellen Details.
- Teil- oder Vorauslieferungen sind zulässig.
- Höhere Gewalt (Streiks, Energieknappheit, behördliche Anordnungen) berechtigt zur Lieferverzögerung oder -aufhebung.
V. Eigentumsvorbehalt & Sicherheiten
- Wir behalten uns das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.
- Bei Zugriff Dritter auf Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu informieren.
- Der Kunde trägt alle Kosten für Rückabwicklung und Zwangsvollstreckung.
VI. Gewährleistung & Mängelrechte
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Bei Bauwerken oder VOB-Verträgen gelten gesetzliche Fristen.
- Mängelrüge muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich mit detaillierter Fehlerbeschreibung erfolgen. Verspätete Rügen führen zum Ausschluss der Gewährleistungsrechte.
- Nachfristsetzung zur Nacherfüllung: Mindestens 14 Tage. Bei Scheitern kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
- Bei Sonderwerkzeugen sind Liefermengenabweichungen von 10% (mindestens jedoch 1 Stück) über oder unter der bestellten Menge zulässig.
Eine Gewährleistung wird insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen:
Unsachgemäße Verwendung oder bestimmungswidriger Einsatz der Liefergegenstände
Fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme oder Wartung durch den Besteller oder Dritte
Normale Abnutzung oder Alterungsprozesse
Unsachgemäße Behandlung oder Lagerung
Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder Hilfsstoffe
Mängel der vom Besteller erbrachten Bauleistungen oder ungeeigneter Baugrund
Chemische, elektrochemische oder elektrische Einwirkungen, sofern diese nicht vom Lieferer zu vertreten sindFür Mängel des vom Besteller bereitgestellten Materials haftet der Lieferer nur, wenn diese bei fachgerechter Prüfung nach den Regeln der Technik hätten erkannt werden müssen.
Bei Auftragsfertigungen nach durch den Besteller freigegebenen Zeichnungen beschränkt sich die Haftung des Lieferers ausschließlich auf die Übereinstimmung der Ausführung mit den zeichnerischen Vorgaben. Eine Gewährleistung für die technische Funktionsfähigkeit, Eignung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch oder die konstruktive Auslegung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
VII. Haftung
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Uneingeschränkte Haftung.
- Leichte Fahrlässigkeit:
– Begrenzt auf typischerweise vorhersehbare Schäden
– Ausgeschlossen bei mittelbaren Schäden (z.B. Produktionsausfall) - Haftungsausschluss gilt nicht für:
– Körper- oder Gesundheitsschäden
– Ansprüche nach ProdHaftG
– Arglistige Verschweigung von Mängeln
VIII. Geheimhaltung & Datenschutz
- Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.
IX. Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Firmensitz, sofern der Kunde Vollkaufmann ist.
- Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen AGB.
- Änderungen bedürfen Textform.
Januar 2024